Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Beistandschaften und Beurkundung
Der Landkreis Rottal-Inn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Beistandschaften und Beurkundung
im Amt für Jugend und Familie.
Bewerbung starten - Öffnet sich in einem neuen FensterAnforderungen
- Sie sind Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossenem Beschäftigtenlehrgang II oder verfügen über eine vergleichbare Qualifikation
- Sie arbeiten sorgfältig und strukturiert und verfügen über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern runden Ihr Profil ab
Aufgaben
- Sie machen Unterhaltsansprüche im Bereich des Kindesunterhalts geltend. Dazu zählen die Beratung, die Berechnung, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- außerdem beraten und unterstützen Sie junge Volljährige oder alleinerziehende Elternteile bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- zudem vertreten Sie Kinder bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Feststellung der Vaterschaft
- im Rahmen Ihrer Beurkundungstätigkeit beraten, belehren und beurkunden Sie Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen sowie Unterhaltsansprüche
- des Weiteren führen Sie Titelumschreibungen durch
- die Führung des Sorgerechtsregisters sowie die Erteilung von Auskünften fällt in Ihren Aufgabenbereich
Wir bieten
- Eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z. B. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, Leistungsentgelt) in Entgeltgruppe 9c TVöD
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung
Weitere Informationen
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.